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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Angestellte Rechtsanwälte – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Für angestellte Rechtsanwälte gelten die besonderen Regeln der leitenden Angestellten nicht. Sie sind meist nicht leitende Angestellte.

Benachteiligung der leitenden Angestellten

Leitende Angestellte genießen einen besonderen Vertrauensschutz. Kündigungsrechtlich sind leitende Angestellte jedoch benachteiligt. Zwar genießt auch ein leitender Angestellter grundsätzlich Kündigungsschutz. Allerdings kann der Arbeitgeber bei einem leitenden Angestellten das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflösen, ohne hierfür einen wichtigen Grund haben zu müssen.

Rechtsanwalt kein leitender Angestellter

In einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall hat der Arbeitgeber argumentiert, der Rechtsanwalt sei bereits deswegen leitender Angestellter, da er schon kraft Berufsrecht weitgehend unabhängig und eigenverantwortlich im Außenverhältnis, d.h. gegenüber den Mandanten auftrete. Dieser Ansicht ist das BAG im Ergebnis nicht gefolgt. Vielmehr hat das BAG angenommen, dass es nicht auf die formale Rechtstellung des angestellten Steuerberaters/Rechtsanwalts ankomme; entscheidend sei vielmehr, ob der betreffende Arbeitnehmer tatsächlich die Rechte und Pflichten eines leitenden Angestellten habe, was vom BAG vorliegend verneint wurde.

Eine richtige Entscheidung

Die Entscheidung des BAG passt ins Bild. Das BAG stellt nach wie vor sehr hohe Anforderungen an das Bestehen einer leitenden Anstellung. Ich meine, im Ergebnis auch zu Recht, da eben hierdurch zahlreiche Arbeitnehmerrechte eingeschränkt werden.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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