Vorsicht bei Unterhaltsvereinbarungen – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Unterhaltsvereinbarungen sollten niemals ohne anwaltlichen Beistand geschlossen werden. Ansonsten drohen erhebliche Nachteile!
Bitte keine Unterhaltsvereinbarungen ohne vorherige anwaltliche Beratung abschließen
Im Falle einer Trennung wird von den Ehegatten/ Partnern oftmals ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Vereinbarung zum Unterhalt getroffen. Auch wenn Sie völlig nachvollziehbar Kosten sparen wollen und denken, möglichst einvernehmlich mit Ihrem Partner eine Vereinbarung treffen zu wollen, können wir hiervon nur dringend abraten. Hintergrund ist nämlich, dass das Unterhaltsrecht komplex ist und Sie vermutlich nicht wissen, in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht. Zwar gibt es für den Kindesunterhalt die Düsseldorfer Tabelle, aber auch hier sind eine Vielzahl von Besonderheiten (zB Kindergeldzahlungen, Anzahl der Unterhaltsberechtigten, Mehr- oder Sonderbedarf etc.), zu berücksichtigen. Beim Ehegattenunterhalt ist zum Beispiel das unterhaltsrelevante Einkommen unter Berücksichtigung von geldwerten Vorteilen und Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen daher nur dringend abraten, ohne vorherige Prüfung außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung zu unterschreiben. Dies kann für Sie zu erheblichen Mehrkosten bzw. Verlusten führen. Sofern Sie daher eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.