Urlaubsfestlegung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die Gewährung von Urlaub in der Probezeit. Kann die Gewährung von Urlaub zu Kündigungsschutz führen?
Aus Gewährung von Urlaub folgt kein Kündigungsschutz
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen interessanten Fall zu entscheiden. Es ging darum, daß ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bereits für einen Zeitraum nach Ablauf der Probezeit Urlaub gewährt hatte. Im weiteren Verlauf hat es sich der Arbeitgeber doch noch anders überlegt und gegenüber dem Arbeitnehmer noch innerhalb der Probezeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen. Hiergegen hat sich der Arbeitnehmer gewandt. Er hat argumentiert, dass er aufgrund des nach Ablauf der Probzeit gewährten Urlaubs darauf vertraut habe, dass das Arbeitsverhältnis auch über die Probezeit hinaus fortbestehe, mithin die Kündigung treuwidrig sei.
Kein Vertrauensschutz durch Urlaubsfestlegung!
Dieser Argumentation ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht gefolgt. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg stehe eine Urlaubsplanung immer unter dem Vorbehalt, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortbestehe. Ansonsten würde eine am Anfang des Jahres aufgestellte Jahresurlaubsplanung gewissermaßen zu einem „Jahreskündigungsschutz“ führen. Hiervon könne kein Arbeitnehmer ernsthaft ausgehen, so dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Klage abgewiesen hat.