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Altersdiskriminierung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit 65 Jahren soll nicht altersdiskriminierend sein.

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit 65

Der EuGH hat entschieden, dass eine tarifvertragliche Bestimmung, die ein Arbeitsverhältnis automatisch mit 65 Jahren enden läßt, wirksam ist. Eine solche Bestimmung soll nach dem Urteil des EuGH nicht altersdiskriminierend sein. Ich halte diese Rechtsprechung offen gesagt für unannehmbar und bin mir sicher, dass in ein paar Jahren derartige Urteile nicht mehr ausgeurteilt werden. Leider müssen wir jetzt mit dieser Entscheidung leben.

Manche Arbeitnehmer wollen weiter arbeiten

Grundsätzlich verhält es sich so, dass auch ein Arbeitsverhältnis über das 65. Lebensjahr des Mitarbeiters weiter besteht. In dem betreffenden Tarifvertrag der Gebäudereiniger war jedoch festgelegt, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat. In meinen Augen ist dies klar altersdiskriminierend. Ich hatte kürzlich gerade einen Mandanten, der 68. Jahre alt ist und nach wie vor täglich freiwillig und mit großer Freude arbeitet.

Ein Fehlurteil

Zum Glück hat der Arbeitgeber nach wie vor Interesse an meinem Mandanten und beschäftigt diesen. Wenn und soweit die gesellschaftliche Diskussion immer mehr dahingeht, dass auch ältere Arbeitnehmer weiterhin in das Arbeitsleben mit einbezogen werden sollen und wir aufgrund der demografischen Entwicklung auch auf ältere Arbeitnehmer angewiesen sind, kann es nicht sein, dass der EuGH dies alles anders sieht und leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter ab dem 65. Lebensjahr vom Erwerbsleben ausschließt. Nach meiner Ansicht ein ganz klares Fehlurteil.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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