Altersdiskriminierung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit 65 Jahren soll nicht altersdiskriminierend sein.
Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit 65
Der EuGH hat entschieden, dass eine tarifvertragliche Bestimmung, die ein Arbeitsverhältnis automatisch mit 65 Jahren enden läßt, wirksam ist. Eine solche Bestimmung soll nach dem Urteil des EuGH nicht altersdiskriminierend sein. Ich halte diese Rechtsprechung offen gesagt für unannehmbar und bin mir sicher, dass in ein paar Jahren derartige Urteile nicht mehr ausgeurteilt werden. Leider müssen wir jetzt mit dieser Entscheidung leben.
Manche Arbeitnehmer wollen weiter arbeiten
Grundsätzlich verhält es sich so, dass auch ein Arbeitsverhältnis über das 65. Lebensjahr des Mitarbeiters weiter besteht. In dem betreffenden Tarifvertrag der Gebäudereiniger war jedoch festgelegt, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat. In meinen Augen ist dies klar altersdiskriminierend. Ich hatte kürzlich gerade einen Mandanten, der 68. Jahre alt ist und nach wie vor täglich freiwillig und mit großer Freude arbeitet.
Ein Fehlurteil
Zum Glück hat der Arbeitgeber nach wie vor Interesse an meinem Mandanten und beschäftigt diesen. Wenn und soweit die gesellschaftliche Diskussion immer mehr dahingeht, dass auch ältere Arbeitnehmer weiterhin in das Arbeitsleben mit einbezogen werden sollen und wir aufgrund der demografischen Entwicklung auch auf ältere Arbeitnehmer angewiesen sind, kann es nicht sein, dass der EuGH dies alles anders sieht und leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter ab dem 65. Lebensjahr vom Erwerbsleben ausschließt. Nach meiner Ansicht ein ganz klares Fehlurteil.