Aufhebungsvertrag – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Bitte unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag, denn er ist nachteilig für Sie! Lassen Sie sich beraten – auch wenn Sie bereits unterschrieben haben.
Aufhebungsvertrag: Vorsicht Falle!
Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Werden Sie bedrängt, ihn zeitnah zu unterschreiben? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag auf keinen Fall sofort. Sie würden auf viele Ihrer Rechte verzichten. Lassen Sie sich nicht täuschen. Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen mit dem Aufhebungsvertrag eine Sonderzahlung anbietet, liegen die Vorteile vor allem auf seiner Seite.
Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte!
Nach der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages kann es für Sie ein böses Erwachen geben. So bekommen Sie z.B. 12 Wochen kein Arbeitslosengeld und sind in diesem Zeitraum nicht krankenversichert. Und Sie hätten die Chance verpasst im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine höhere Abfindung zu erzielen.
Ich berate Sie gern, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
Ich schütze Ihre Rechte
Schon ein erstes Beratungsgespräch kann Ihnen helfen, die Lage besser einzuschätzen. Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation und beantworte drängende Fragen. Gerade wenn der Arbeitgeber großen Druck auf Sie ausübt, hilft Ihnen die Kompetenz eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und stärkt Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit mir.
- Ein Aufhebungsvertrag birgt viele Risiken für Sie, ich beantworte Ihre Fragen
- Ich prüfe Ihre persönliche Situation und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden
- Ich helfe Ihnen dabei, Ihre gerechtfertigten Ansprüche durchzusetzen