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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Aufhebungsvertrag – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Bitte unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag, denn er ist nachteilig für Sie! Lassen Sie sich beraten – auch wenn Sie bereits unterschrieben haben.

Aufhebungsvertrag: Vorsicht Falle!

Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Werden Sie bedrängt, ihn zeitnah zu unterschreiben? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag auf keinen Fall sofort. Sie würden auf viele Ihrer Rechte verzichten. Lassen Sie sich nicht täuschen. Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen mit dem Aufhebungsvertrag eine Sonderzahlung anbietet, liegen die Vorteile vor allem auf seiner Seite.

Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte!

Nach der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages kann es für Sie ein böses Erwachen geben. So bekommen Sie z.B. 12 Wochen kein Arbeitslosengeld und sind in diesem Zeitraum nicht krankenversichert. Und Sie hätten die Chance verpasst im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine höhere Abfindung zu erzielen.
Ich berate Sie gern, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Ich schütze Ihre Rechte

Schon ein erstes Beratungsgespräch kann Ihnen helfen, die Lage besser einzuschätzen. Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation und  beantworte drängende Fragen. Gerade wenn der Arbeitgeber großen Druck auf Sie ausübt, hilft Ihnen die Kompetenz eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und stärkt Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit mir.

  • Ein Aufhebungsvertrag birgt viele Risiken für Sie, ich beantworte Ihre Fragen
  • Ich prüfe Ihre persönliche Situation und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden
  • Ich helfe Ihnen dabei, Ihre gerechtfertigten Ansprüche durchzusetzen

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

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Borgmann & Witting
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