Einsicht in Personalakte – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitnehmer haben auch bei einem beendeten Arbeitsverhältnis das uneingeschränkte Recht zur Einsicht in die Personalakte!
Einsichtsrecht in die Personalakte
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer in der Regel uneingeschränkt in seine Personalakte einsehen darf, und zwar auch dann, sofern das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat diesen Anspruch aus Art. 2 und Art. 1 GG gezogen und damit argumentiert, dass in der Personalakte die Daten des betreffenden Arbeitnehmers festgehalten werden. Da es sich hierbei um höchst persönliche Daten handelt, darf ein Arbeitnehmer zeitlich unbefristet Einsicht in seine Personalakte beim Arbeitgeber nehmen.
Einsichtsrecht bis zur Vernichtung der Personalakte
Zu beachten ist, dass dieses Recht nur solange gilt, bis der Arbeitgeber die Personalakte vernichtet. Dann ist das Recht des Arbeitnehmers auf uneingeschränkte Einsicht in die Personalakte erloschen.
Richtige Entscheidung
Ich meine, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine sehr pragmatische Lösung ist. Wenn der Arbeitgeber eine Akte über einen Arbeitnehmer führt, ist es auch das natürliche Recht des Arbeitnehmers dort Einsicht nehmen zu können. Meines Erachtens spricht nichts dagegen. Die Entscheidung ist zu begrüßen.