Taktik im Prozess – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die Betriebsratsanhörung sollte aus Arbeitnehmersicht im Kündigungsschutzprozeß immer gerügt werden. Das Unterlassen einer Rüge ist ein Fehler.
Viele Kündigungen werden unwirksam
Nach wie vor ist die Betriebsratsanhörung das „Einfallstor“ für die Rechtswidrigkeit einer Kündigung. Ich habe es schon mehrfach erlebt und Gespräche im Kollegenkreis bestätigen es immer wieder, dass die Betriebsratsanhörung für Arbeitsgerichte ein beliebtes Instrument ist, um zur Unwirksamkeit der Kündigung zu kommen. Bekanntermaßen muss der Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG ordnungsgemäß angehört werden. Mängel in der Anhörung schlagen voll durch auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung, d.h. durch eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Betriebsratsanhörung wird die gesamte Kündigung rechtswidrig.
Arbeitsgerichte sind mit Arbeitgebern streng
Die Arbeitsgerichte sind hier außerordentlich streng. Nach meiner Erfahrung wird bereits eine Betriebsratsanhörung dann als nicht ausreichend angesehen, sofern auch nur eine unbedeutende Kleinigkeit fehlt. Bei jedem Kündigungsschutzverfahren sollte daher unbedingt die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vom Arbeitnehmeranwalt gerügt werden, sofern ein Betriebsrat im Betrieb vorhanden ist. Legt der Arbeitgeber dann die Betriebsratsanhörung im Laufe des Verfahrens vor, sollte genauestens geprüft werden, ob diese Betriebsratsanhörung ordnungsgemäß erfolgt ist oder nicht. Nach meiner Erfahrung lassen sich durch diese Taktik selbst die schwierigsten und aussichtlosen Prozesse noch gewinnen.