Unterhalt bei langer Ehe – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Als langjährig Verheirateter gibt es gute Chancen, einen guten Unterhalt durchzusetzen!
Der Schutz langjährig Verheirateter wurde ausgeweitet.
Mit Wirkung vom 01.03.2013 hat der Gesetzgeber § 1578 b BGB eingefügt. Hiernach wird die Ehedauer als eigenständiges Tatbestandsmerkmal genannt. Hierdurch soll klargestellt werden, dass es bei dem Fehlen ehebedingter Nachteile nicht automatisch zu einer Beschränkung des Unterhalts kommt. Es ist davon auszugehen, dass durch die Neufassung der Begrenzungsvorschrift des § 1578 b BGB der nacheheliche Unterhaltsanspruch bei langer Ehedauer sehr stark ausgeweitet wird. Wie weit dies gehen wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abschätzen. Dafür müssen zunächst noch die ersten Entscheidungen der Obergerichte abgewartet werden. Die Entwicklung bleibt jedoch spannend!
Sollten Sie hierzu Fragen haben oder wollen Sie einen nachehelichen Unterhaltsanspruch bei langer Ehedauer geltend machen bzw. abwehren, sollten wir uns kennenlernen. Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting ist Fachanwältin für Familienrecht und steht Ihnen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.