Versetzungsklauseln – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Versetzungsklauseln sind aus Arbeitnehmersicht problematisch. Die Rechtsprechung sieht viele Versetzungsklauseln als wirksam an.
Versetzungsklausel ist wirksam
Zum wiederholten Male hat das Bundesarbeitsgericht Versetzungsklauseln als wirksam angesehen, die für Arbeitnehmer sehr problematisch sein können. Hintergrund des Falles war, dass in dem Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer ein entsprechendes Vertriebsgebiet zugesichert wurde, jedoch gleichzeitig vereinbart wurde, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein anderes Vertriebsgebiet zuweisen kann. Diese Klauseln sind in Arbeitsverträgen durchaus üblich.
Keine unangemessene Benachteiligung
Da der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sich tief zerstritten hatten, hat der Arbeitgeber dann von dem Recht Gebrauch gemacht und dem Arbeitnehmer ein anderes Vertriebsgebiet zugeteilt. Mit Recht, wie nunmehr das Bundesarbeitsgericht erkannt hat. Die Richter stellten fest, dass eine derartige Klausel im Arbeitsvertrag weder überraschend noch unklar ist und auch den Arbeitnehmer nicht übermäßig benachteilige. Es sei daher von der Wirksamkeit einer derartigen Klausel auszugehen.
Ich bin an Ihrer Seite
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann und muss man meines Erachtens seinen Arbeitnehmer Mandanten in der täglichen Beratung empfehlen, derartige Klauseln in Arbeitsverträgen streichen zu lassen. Ansonsten hat der Arbeitgeber im Falle einer Auseinandersetzung immer einen „Joker“ in der Hand.