Nachweisgesetz – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsverträge sollten immer schriftlich abgeschlossen werden. Ansonsten stehen dem Arbeitnehmer im Streitfall Beweiserleichterungen zu.
Arbeitsvertrag nach einem Monat ist Pflicht
Aufgrund des Nachweisgesetzes muß spätestens nach einem Monat entweder ein Arbeitsvertrag abgeschlossen oder die Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber schriftlich niedergelegt werden. Wie verhält es sich aber, wenn dies versäumt wurde und es Streit über die konkreten Arbeitsbedingungen gibt?
Beweiserleichterungen für Arbeitnehmer
Die Rechtsprechung spricht dem Arbeitnehmer Beweiserleichterungen in entsprechender Anwendung der §§ 444, 427 ZPO zu, da es der Arbeitgeber unterlassen habe, seinen Verpflichtungen aus dem Nachweisgesetz nachzukommen. Hiermit soll zumindest eine erhebliche Erleichterung der Beweisführungslast für den Arbeitnehmer einhergehen, wenn nicht sogar eine Beweislastumkehr, mit der Folge, dass dann nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber die Beweislast trägt. Letztlich ist dies aber immer abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalles.
Bitte zum Fachanwalt
Auch hier zeigt sich wieder, wie hoch spezialisiert es im Arbeitsrecht zugeht. Ich rate Ihnen daher, bei einem arbeitsrechtlichen Problem unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.