Ehegattenunterhalt – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt bestehen große Unterschiede!
Ob und in welcher Höhe Ihnen oder Ihrem Ehegatten Unterhalt zusteht, kann immer nur für den Einzelfall entschieden werden und hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Der Trennungsunterhalt ist wesentlich einfacher durchzusetzen als Unterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung.
Trennungsunterhalt
Leben die Ehegatten voneinander getrennt kann der bedürftige Ehegatte von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, soweit dieser leistungsfähig ist. Der Unterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen. Auf die Gründe der Trennung bzw. des Scheiterns der Ehe kommt es regelmäßig nicht an.
Unterhalt für die Vergangenheit kann nur verlangt werden ab Anfang des Monates, in dem der Unterhaltsschuldner zur Unterhaltszahlung oder zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen aufgefordert wurde. Aus diesem Grund sollten Sie sich schnellstmöglich in anwaltliche Beratung begeben, um Ihre Ansprüche zumindest zu sichern.
Der Trennungsunterhaltsanspruch endet mit dem Tod eines Ehegatten, spätestens jedoch mit Rechtskraft der Ehescheidung. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist nicht möglich und auch unwirksam.
Nachehelicher Unterhalt oder der Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten
Grundsätzlich ist jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt verantwortlich. Wenn der Ehegatte nach der Scheidung unterhaltsbedürftig ist, kann er wegen folgender Tatbestände Unterhalt verlangen:
- Unterhalt wegen Kindesbetreuung
- Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
- Unterhalt wegen Einkommensunterschieden (sog. Aufstockungsunterhalt)
- Unterhalt wegen Krankheit
- Unterhalt wegen Alters
- Unterhalt wegen Ausbildung
- Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Ein auf Dauer angelegter nachehelicher Unterhaltsanspruch ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, insbesondere dann, wenn im Zusammenhang mit der Ehe erhebliche Nachteile für einen Ehegatten aufgetreten sind. In der Regel ist der nacheheliche Unterhalt jedoch der Höhe nach zu begrenzen oder zeitlich zu befristen.
Abänderung von alten Unterhaltstiteln
Es existieren eine Vielzahl von Unterhaltstiteln, wonach ein Ehegatte zeitlich unbefristet nachehelichen Unterhalt schuldet. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob eine Abänderung des Titels Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Unsere Leistung – für Sie!
Haben Sie noch Fragen zum Ehegattenunterhalt? Haben Sie Unterhalt zu beanspruchen oder beansprucht ein (ehemaliger) Ehegatte von Ihnen Unterhalt? Dann sollten wir uns kennenlernen. Vereinbaren Sie daher einfach mit unserer Fachanwältin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, einen persönlichen Besprechungstermin. Von uns können Sie eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse ausgerichtete, qualifizierte Beratung erwarten.