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Ehegattenunterhalt – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin

Zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt bestehen große Unterschiede!

Ob und in welcher Höhe Ihnen oder Ihrem Ehegatten Unterhalt zusteht, kann immer nur für den Einzelfall entschieden werden und hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Der Trennungsunterhalt ist wesentlich einfacher durchzusetzen als Unterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung.

Trennungsunterhalt

Leben die Ehegatten voneinander getrennt kann der bedürftige Ehegatte von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, soweit dieser leistungsfähig ist. Der Unterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen. Auf die Gründe der Trennung bzw. des Scheiterns der Ehe kommt es regelmäßig nicht an.

Unterhalt für die Vergangenheit kann nur verlangt werden ab Anfang des Monates, in dem der Unterhaltsschuldner zur Unterhaltszahlung oder zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen aufgefordert wurde. Aus diesem Grund sollten Sie sich schnellstmöglich in anwaltliche Beratung begeben, um Ihre Ansprüche zumindest zu sichern.

Der Trennungsunterhaltsanspruch endet mit dem Tod eines Ehegatten, spätestens jedoch mit Rechtskraft der Ehescheidung. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist nicht möglich und auch unwirksam.

Nachehelicher Unterhalt oder der Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten

Grundsätzlich ist jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt verantwortlich. Wenn der Ehegatte nach der Scheidung unterhaltsbedürftig ist, kann er wegen folgender Tatbestände Unterhalt verlangen:

  • Unterhalt wegen Kindesbetreuung
  • Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
  • Unterhalt wegen Einkommensunterschieden (sog. Aufstockungsunterhalt)
  • Unterhalt wegen Krankheit
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Ausbildung
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Ein auf Dauer angelegter nachehelicher Unterhaltsanspruch ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, insbesondere dann, wenn im Zusammenhang mit der Ehe erhebliche Nachteile für einen Ehegatten aufgetreten sind. In der Regel ist der nacheheliche Unterhalt jedoch der Höhe nach zu begrenzen oder zeitlich zu befristen.

Abänderung von alten Unterhaltstiteln

Es existieren eine Vielzahl von Unterhaltstiteln, wonach ein Ehegatte zeitlich unbefristet nachehelichen Unterhalt schuldet. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob eine Abänderung des Titels Aussicht auf Erfolg haben könnte.

Unsere Leistung – für Sie!

Haben Sie noch Fragen zum Ehegattenunterhalt? Haben Sie Unterhalt zu beanspruchen oder beansprucht ein (ehemaliger) Ehegatte von Ihnen Unterhalt? Dann sollten wir uns kennenlernen. Vereinbaren Sie daher einfach mit unserer Fachanwältin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, einen persönlichen Besprechungstermin. Von uns können Sie eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse ausgerichtete, qualifizierte Beratung erwarten.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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