Kosten – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Im Arbeitsrecht gibt es keine Kostenerstattung – jeder trägt seine eigenen Kosten!
Im Arbeitsrecht gibt es bei der Kostentragungspflicht eine Besonderheit. Die Regel, dass der Verlierer den Prozess zahlt und der Gewinner nicht, gibt es im Arbeitsrecht nicht.
Jeder trägt seine eigenen Kosten
Im Arbeitsrecht verhält es sich vielmehr so, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dies ist in § 12 a ArbGG so festgelegt. Der Gesetzgeber wollte Arbeitnehmern von dem Risiko freistellen, die Anwaltskosten des Arbeitgebers beim Verlust eines Prozesses zahlen zu müssen. Daher hat der Gesetzgeber den wechselseitigen Kostenerstattungsanspruch aufgehoben und festgelegt, dass jeder seine eigenen Kosten zu tragen hat, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
…außergerichtlich und gerichtlich…
Diese Regel bezieht sich nicht nur auf das gerichtliche, sondern auch auf das außergerichtliche Verfahren.
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