Stalking – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Hartnäckige Stalker riskieren ihren Arbeitsplatz: Denn Stalking kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen!
Stalking und Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neueren Urteil festgestellt, dass Stalking die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. Hintergrund war, dass eine Arbeitnehmerin schon im Vorhinein dem Kollegen mitgeteilt hatte, dass er sie in Ruhe lassen solle. Hieran hielt sich jedoch der Mitarbeiter nicht und schickte der Kollegin gegen deren ausdrücklich erklärten Willen zahlreiche E-Mails, rief die Mitarbeiterin während der Dienstzeiten regelmäßig an und mischte sich in deren Privatleben ein. Darüber hinaus drohte der Arbeitnehmer der Kollegin und stellte ihr in Aussicht, dass sie mit Nachteilen zu rechnen habe, sofern sie keinen privaten Kontakt mit ihm zulasse.
Kündigung ist gerechtfertigt
Im Ergebnis hat der Arbeitgeber dann die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen. Das Bundesarbeitsgericht hält dies für grundsätzlich gerechtfertigt und stellte fest, dass der Sachverhalt grundsätzliche eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigt. Wir meinen, dass diese Entscheidung nachvollziehbar ist. Bei derartigen Verstößen, insbesondere bei der ausgesprochenen Drohung bleibt dem Arbeitgeber nichts anderes übrig, als das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu beenden.