Befristung oft unwirksam – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Haben Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen? Lassen Sie Ihren Vertrag überprüfen, denn viele Befristungen sind unwirksam!
Befristung ist oft unwirksam
Oftmals werden befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen, obwohl gar kein Grund für eine Befristung vorliegt. Dies muß ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht fast täglich feststellen! Zwar können Befristungen in engen Grenzen auch ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es grundsätzlich für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes bedarf.
Folge: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Liegt ein solcher nicht vor bzw. ist der sachliche Grund vom Arbeitgeber nur vorgeschoben, liegt ein tatsächlich unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Der Arbeitnehmer kann sich also beim Arbeitgeber „einklagen“. Die Arbeitsgerichte sind bei der Prüfung, ob ein wirksamer Befristungsgrund vorliegt, sehr streng, d.h. sehr arbeitnehmerfreundlich. So hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil erneut entschieden, dass ein Befristungsgrund nicht gegeben ist, mithin dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zusteht.
Vorübergehender Bedarf ist oft kein Befristungsgrund
In dem entschiedenen Fall hat der Arbeitgeber den sachlichen Grund für die Befristung darauf gestützt, dass angeblich nur ein vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers besteht. Dies war jedoch, wie vom Bundesarbeitsgericht festgestellt, nicht der Fall, da dem klagenden Arbeitnehmer Aufgaben übertrugen wurden, die normalerweise vom Stammpersonal erledigt werden. In einer solchen Konstellation liegt kein sachlicher Grund für den Abschluß eines befristeten Arbeitsverhältnisses vor, mit der Folge, dass tatsächlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Bitte lassen Sie die Befristung überprüfen
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin kann ich daher nur jedem Arbeitnehmer dringend empfehlen, seinen befristeten Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt, am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt ein von den Gerichten anerkannter Befristungsgrund vorliegt. Oftmals ist es so – und dies zeigt meine Erfahrung ganz eindeutig – dass die Chancen Arbeitnehmer, d.h. den Mandanten, in ein festes, d.h. unbefristetes Arbeitsverhältnis einzuklagen, sehr gut sind.