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mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Befristung oft unwirksam – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Haben Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen? Lassen Sie Ihren Vertrag überprüfen, denn viele Befristungen sind unwirksam!

Befristung ist oft unwirksam

Oftmals werden befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen, obwohl gar kein Grund für eine Befristung vorliegt. Dies muß ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht fast täglich feststellen! Zwar können Befristungen in engen Grenzen auch ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es grundsätzlich für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes bedarf. 

Folge: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Liegt ein solcher nicht vor bzw. ist der sachliche Grund vom Arbeitgeber nur vorgeschoben, liegt ein tatsächlich unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Der Arbeitnehmer kann sich also beim Arbeitgeber „einklagen“. Die Arbeitsgerichte sind bei der Prüfung, ob ein wirksamer Befristungsgrund vorliegt, sehr streng, d.h. sehr arbeitnehmerfreundlich. So hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil erneut entschieden, dass ein Befristungsgrund nicht gegeben ist, mithin dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zusteht.

Vorübergehender Bedarf ist oft kein Befristungsgrund

In dem entschiedenen Fall hat der Arbeitgeber den sachlichen Grund für die Befristung darauf gestützt, dass angeblich nur ein vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers besteht. Dies war jedoch, wie vom Bundesarbeitsgericht festgestellt, nicht der Fall, da dem klagenden Arbeitnehmer Aufgaben übertrugen wurden, die normalerweise vom Stammpersonal erledigt werden. In einer solchen Konstellation liegt kein sachlicher Grund für den Abschluß eines befristeten Arbeitsverhältnisses vor, mit der Folge, dass tatsächlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

Bitte lassen Sie die Befristung überprüfen

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin kann ich daher nur jedem Arbeitnehmer dringend empfehlen, seinen befristeten Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt, am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt ein von den Gerichten anerkannter Befristungsgrund vorliegt. Oftmals ist es so – und dies zeigt meine Erfahrung ganz eindeutig – dass die Chancen Arbeitnehmer, d.h. den Mandanten, in ein festes, d.h. unbefristetes Arbeitsverhältnis einzuklagen, sehr gut sind.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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