Testament – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Der Erblasser kann frei entscheiden, wen er als Erben einsetzen oder enterben möchte. Für enterbte Verwandte verbleibt der Pflichtteil!
Welche Formalien müssen gewährleistet sein, damit ein Testament oder ein Erbvertrag gültig ist? Wo wollen Sie Ihr Testament aufbewahren? Haben Sie vielleicht Eigentum im (europäischen) Ausland? Was bedeutet „gesetzliche Erbfolge“? Sie wollen Gutes tun und einen Teil Ihres Vermögens der Gemeinschaft zukommen lassen – in welcher Art, in welcher Rechtsform? Haben Sie bereits an steuerliche Aspekte gedacht?
Das Erbrecht ist sehr umfangreich. Ich versichere Ihnen: Wir kennen uns mit jeder Facette aus, denn ich habe als Fachanwältin für Erbrecht unzählige Testaments-Errichtungen und deren Realisierungen begleitet. Auch auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts beraten wir Sie gern, ebenso wenn es beispielsweise um Stiftungen, Nachfolgeklauseln bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen oder Schenkungen geht.
Wir freuen uns auf ein frühzeitiges Gespräch mit Ihnen: Gemeinsam besprechen wir Ihre Vorstellungen, Wünsche und auch Ihre strategischen Überlegungen, die Sie dann in die Realität umsetzen können. Denn wir möchten – wie Sie –, dass Ihr Wille unanfechtbar zum Tragen kommt.