Das gemeinsame Testament – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Ein gemeinschaftliches Testament kann in der Regel nicht widerrufen werden. Es gilt für die Ewigkeit!
Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testamentes ist recht kompliziert. Bei einem sogenannten Berliner Testament setzen sich die Ehegatten wechselseitig als Alleinerben und ihre Abkömmlinge als Schlusserben ein. Meistens entspricht dies auch tatsächlich dem Willen der Eheleute. Was ist aber, wenn sich der Gesundheitszustand eines Ehegatten verschlechtert und der andere Ehegatte dann das gemeinschaftliche Testament noch ändern will? Dies ist in aller Regel dann nicht mehr möglich, da bei wechselseitigen letztwilligen Verfügungen bei einer Testierunfähigkeit des anderen Ehegatten ein Widerruf ausscheidet. Das gemeinschaftliche Testament gilt im sprichwörtlichen Sinne „für die Ewigkeit“.
Wollen Sie ein Testament errichten und benötigen Sie hierzu kompetente Unterstützung? Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting ist Fachanwältin für Erbrecht und steht Ihnen hierbei gerne zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Sie als unsere Mandanten in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.