Zum Dank verpflichtet – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Einen Anspruch auf ein Zeugnis mit Dankesformel gibt es leider nicht. Es bleibt zu hoffen, daß das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung ändert.
Zeugnis mit Dankesformel
Ein interessantes Urteil hat das Arbeitsgericht München verkündet. In dem betreffenden Rechtsstreit ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Zeugnisses für seine Dienste danken und sein Ausscheiden bedauern muss. Dies wurde im Ergebnis vom Arbeitsgericht München bejaht. Dies ist durchaus etwas Revolutionäres, da das Bundesarbeitsgericht dies in seiner ständigen Rechtsprechung verneint, mithin der Ansicht ist, dass hierzu ein Arbeitgeber nicht verpflichtet werden könne.
Keinen Rechtsanspruch
Nach Ansicht der Münchener Richter ist dies jedoch nicht mehr zeitgemäß und bei heutigen Zeugnissen auch so üblich. Damit stellen sich die Münchener Arbeitsrichter eindeutig gegen das Bundesarbeitsgericht. Leider hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung (noch) nicht übernommen. Es bleibt zu hoffen, daß sich das Bundesarbeitsgericht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts München anschließt.
Ich berate Sie
Sollten Sie hierzu oder zu anderen arbeitsrechtlichen Fragen eine Beratung wünschen, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit mir einen persönlichen Besprechungstermin. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.