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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Fehlender Kündigungsschutz – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Sofern das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, macht die Befristung wenig Sinn. Das Arbeitsverhältnis kann nämlich frei gekündigt werden.

Befristung und Kündigung

Wenig Sinn macht es aus Arbeitgebersicht, bei fehlendem Kündigungsschutz ein befristetes Arbeitsverhältnis abzuschließen. Dies hat sich offensichtlich noch nicht bei allen Arbeitgebern herumgesprochen. Hintergrund ist nämlich, dass bei fehlendem Kündigungsschutz der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen kann und hierfür keinen Grund benötigt. Er muss lediglich die Kündigungsfristen einhalten. Deswegen stellt er sich mit dem Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht besser, da er wegen des Nichteingreifens des allgemeinen Kündigungsschutzes (Kündigungsschutzgesetz) nicht gehindert ist, dass Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer zu kündigen.

Schwangere haben keinen Anspruch

Einziges Argument, gleichwohl einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, ist das Entstehen des besonderen Kündigungsschutzes zu verhindern. Im besonderen Maße zeigt sich dies bei Schwangeren. Sofern die Arbeitnehmerin während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses schwanger wird, ist der Arbeitgeber bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gehindert, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Sofern jedoch ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurde, endet dies mit Ablauf der Frist, d.h. die betreffende Arbeitnehmerin kann eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nicht geltend machen.

Unsere Erfahrung: Bitte unbefristeten Arbeitsvertrag!

Allerdings steht dem gegenüber, dass nach unserer Erfahrung ein befristetes Arbeitsverhältnis nach wie vor ein Makel ist bzw. als Makel von Arbeitnehmern wahrgenommen wird. Es ist daher damit zu rechnen, dass sich Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht so einbringen, wie sie sich einbringen würden, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen würde. Unter Berücksichtigung dessen meinen wir, dass mit Arbeitnehmern immer unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden sollten, sofern der allgemeine Kündigungsschutz nicht greift.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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