Die Schenkung zu Lebzeiten – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Die Schenkung zu Lebzeiten erfolgt um Erbschaftssteuer zu sparen, Pflichtteilsansprüche zu umgehen oder die Unternehmensnachfolge zu sichern!
Die vorweggenommene Erbfolge
Die Generation „Babyboomer“ kommt in die Jahre und macht sich Gedanken über ihr Nachlassvermögen. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten stellt sich die Frage, wie allzu hohe Erbschaftssteuern gespart werden können. Des Rätsels Lösung ist die Schenkung zu Lebzeiten. Hierdurch haben gerade Familien mit mittlerem und größerem Vermögen die Möglichkeit, das Vermögen ohne Zugriff des Staates zu erhalten und z.B. auf den Ehegatten und/oder die Kinder zu übertragen.
Die Gründe einer derartigen, lebzeitigen Verfügung sind vielfältig. Der wohl wichtigste Grund ist, dass Steuerfreibeträge ausgeschöpft werden können. Die Schenkungssteuer ist zwar genauso hoch wie die zu erwartende Erbschaftssteuer, allerdings können alle zehn Jahre die bestehenden Freibeträge neu ausgeschöpft werden.
Weitere Motive können sein, die Unternehmensnachfolge zu sichern oder unliebsame Pflichtteilsansprüche zu umgehen. Aus Sicht des zukünftigen Erblassers hat die Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge den Vorteil, dass er zu Lebzeiten sein Lebenswerk selbst regeln und Streit nach seinem Ableben vermieden werden kann.
Aus Sicht des künftigen Erben hat die vorweggenommene Erbfolge vor allem den Vorteil, dass ihm das Vermögen bereits früh zufällt und er sich hierauf basierend eine Existenz aufbauen kann.
Sofern Sie mit dem Gedanken spielen, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen auf Ihre zukünftigen Erben zu übertragen, stehen wir Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting ist Fachanwältin für Erbrecht und hat umfangreiche Erfahrungen bei der schenkungsweisen Verfügung zu Lebzeiten.