iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!
Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Erbschaftssteuer – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin

Eine Übersicht zu den Erbschaftssteuersätzen und wie Erbschaftssteuer gespart werden kann!

Rechtsgrundlage für die Erbschaftssteuer ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Ob und in welcher Höhe der Erbe, Vermächtnisnehmer, Beschenkte oder Pflichtteilsberechtigte Erbschafts- und Schenkungssteuer zu zahlen hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere dem Nachlasswert, der Steuerklasse und den Freibeträgen:

Steuerklassen:
Personen der Steuerklasse I Personen der Steuerklasse II Personen der Steuerklasse III
  • Ehegatten
  • eingetragene Lebenspartner
  • Kinder und Stiefkinder
  • Abkömmlinge dieser Kinder und Stiefkinder
  • Eltern und Voreltern (Großeltern, Urgroßeltern) bei Erwerb von Todes wegen
  • Geschwister
  • Neffen u. Nichten
  • Schwiegerkinder
  • Stief- und Schwiegereltern
  • geschiedene Ehepartner/Lebenspartner
  • Eltern, Voreltern (soweit nicht in Steuerklasse I)
alle übrigen Personen (z.B. Freunde, Lebensgefährten)
Freibeträge:
Personen Freibetrag
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner 500.000 €
Kinder oder Stiefkinder, Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000 €
Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel 200.000 €
sonstige Personen aus Steuerklasse I (z.B. Eltern und Großeltern) 100.000 €
Personen aus Steuerklasse II oder III (z.B. Geschwister) 20.000 €
Zusätzliche Versorgungsfreibeträge:
Personen Versorgungsfreibetrag
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner 256.000 €
Kinder bis zu 5 Jahren 52.000 €
Kinder von 5 bis 10 Jahre 41.000 €
Kinder von 10 bis 15 Jahre 30.700 €
Kinder von 15 bis 20 Jahre 20.500 €
Kinder von 20 bis 27 Jahre 10.300 €
Steuersätze:
Wert des Vermögens abzüglich Freibetrag Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse
bis zu I II (ab 2010) III
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung:

Steuerfrei bleiben unter anderem:

  1. Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I, soweit der Wert insgesamt 41.000 Euro nicht übersteigt,
  2. Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive mit sechzig vom Hundert ihres Wertes, wenn die Erhaltung dieser Gegenstände wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, die jährlichen Kosten in der Regel die erzielten Einnahmen übersteigen und die Gegenstände in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang den Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht sind oder werden,
  3. Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, der für Zwecke der Volkswohlfahrt der Allgemeinheit ohne gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung zugänglich gemacht ist und dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wenn die jährlichen Kosten in der Regel die erzielten Einnahmen übersteigen,
  4. Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten,
  5. die üblichen Gelegenheitsgeschenke,
  6. Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zweck gesichert ist,
  7. Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes,
  8. Steuerbefreiung von selbstgenutztem Wohnraum: bei der Vererbung oder Schenkung von selbstgenutztem Wohnraum, der in Deutschland, einem Mitgliedsland der EU oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums liegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen nach § 13 dieser Erwerb gänzlich von der Steuer befreit. Die Behandlung der Vererbung von selbstgenutztem Wohnraum war ein Kernstück der Erbschaftsteuerreform 2008.

Als Fachanwältin für Erbrecht bin ich insofern beratend für Sie tätig. Bei komplizierten Fallgestaltungen arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen, die auf dem Gebiet des Erbschaftssteuerrechts spezialisiert sind.

Sie wollen Erbschaftssteuer sparen?

Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, eine steueroptimierte Vermögensnachfolge zu regeln:

  • Adoption
  • Ausschöpfen testamentarischer Anordnungsmöglichkeiten (zB: Vermächtnis, Vor- und Nacherbschaft, Teilungsanordnung)
  • Ausnutzung von Freibeträgen
  • Eheverträge/ ehebedingte Zuwendungen
  • Familienpool
  • Generationensprung
  • Kettenschenkung
  • Lebensversicherungen
  • Nießbrauch
  • Pflegeverpflichtung
  • Schenkungen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
  • Stiftung

Nach dem Erbfall kann ebenfalls steueroptimiert gehandelt werden, insbesondere durch:

  • Ausschlagung der Erbschaft (gegen Abfindung)
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Geltendmachung sämtlicher Freibeträge und Steuerbefreiungen (z.B.: Familienheim, Pflegefreibetrag)
  • Einspruch gegen den Feststellungsbescheid über Grundbesitzwerte einlegen
  • Zugewinnausgleich verlangen

Unsere Leistung – für Sie!

Haben Sie noch Fragen zur Erbschaftssteuer? Wollen Sie möglichst steueroptimiert vererben? Dann sollten wir uns kenenlernen. Bitte vereinbaren Sie mit unserer Fachanwältin für Erbrecht, Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, einen persönlichen Beratungstermin. Von uns können Sie eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse ausgerichtete, qualifizierte erbrechtliche Beratung erwarten.

Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

Termin vereinbaren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

So finden Sie uns

Borgmann & Witting
Rechtsanwälte & Notarin


Berliner Straße 137
13467 Berlin
Tel.: +49 30 120 871 600
Fax: +49 30 400 092 60

Direkt anrufen: +49 30 120 871 600