Erbvertrag – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Bei einem Erbvertrag bindet sich der Erblasser. Da ein Erbvertrag nicht einfach widerrufen werden kann, muß er vor einem Notar geschlossen werden!
Im Gegensatz zum Testament handelt es sich beim Erbvertrag immer um einen Vertrag zwischen mindestens zwei Vertragspartnern, bei dem sich der Erblasser bindet. Während der in einem Testament Bedachte keine rechtliche Handhabe hat, einen Widerruf des Testaments zu verhindern, erlangt er beim Erbvertrag eine gesicherte Position in Gestalt einer Anwartschaft. Der Erbvertrag kann mit anderen, nicht erbrechtlichen Geschäften (etwa Grundstücksübertragungen oder mit einem Ehevertrag) verbunden werden.
Formerfordernisse an den Erbvertrag
Der Erbvertrag muss durch den Erblasser höchstpersönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragspartner vor einem Notar geschlossen werden. Ein Vertragspartner, der keine Verfügungen von Todes wegen trifft, kann sich aber von einem Dritten vertreten lassen. Der Erbvertrag setzt neben der Testierfähigkeit gem. § 2275 Abs. 1 BGB wegen der Existenz eines Vertragspartners auch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus. Durch den Erbvertrag, also auch mit Bindungswirkung gegenüber dem Vertragspartner des Erblassers, können nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen verfügt werden. Daneben kann der Erblasser einseitig, das heißt ohne vertragsmäßige Bindung, auch andere letztwillige Verfügungen treffen, die durch ein Testament getroffen werden können, etwa die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.
Der Erbvertrag kann nicht nur einseitig abgeschlossen werden, es können auch beide (oder gar mehrere) Vertragspartner im Erbvertrag letztwillige Verfügungen (vertragsmäßig und einseitig) treffen. Besonders häufig ist dies bei einem Erbvertrag zwischen Ehegatten der Fall, wenn diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.
Unsere Leistung – für Sie!
Haben Sie noch Fragen zum Erbvertrag? Bitte vereinbaren Sie mit unserer Fachanwältin für Erbrecht, Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, einen persönlichen Beratungstermin. Von uns können Sie eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse ausgerichtete, qualifizierte erbrechtliche Beratung erwarten.
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