Betriebsratsanhörung und Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde!
Der Betriebsrat muss nach § 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber angehört werden. Erfolgt die Anhörung nicht oder ist sie fehlerhaft, ist die ausgesprochene Kündigung dann automatisch unwirksam.
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung
Aus Sicht des Arbeitgebers gibt es bei der Anhörung des Betriebsrates ein erhebliches Fehlerpotential. Die Erfahrung zeigt, dass ca. ein Drittel aller Betriebsratsanhörungen in Kündigungsschutzprozessen fehlerhaft sind. Es lohnt sich daher im besonderen Maße, auf die Betriebsratsanhörung ein besonderes Auge zu werfen, da die Arbeitsgerichte besonders streng sind. Die Betriebsratsanhörung muss wirklich alles enthalten, was den Betriebsrat interessieren könnte.
Entscheidung des Betriebsrates
Ob und wie sich der Betriebsrat entscheidet, ist für die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung ziemlich gleichgültig. Die Zustimmung oder Ablehnung der Kündigung durch den Betriebsrat hat keinen direkten Einfluss auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Da der Betriebsrat nichts gegen die Kündigung ausrichten kann, soll er wenigstens vollumfänglich im Bilde sein, was mit „seinem“ Arbeitnehmer geschieht. Aus diesem Grunde heraus muss die Betriebsratsanhörung absolut korrekt sein. Etwaige Unrichtigkeiten – und seien sie auch noch so klein – führen zur Unwirksamkeit der Kündigung und somit zum Gewinn der Kündigungsschutzklage.
Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.