Kündigung wegen nicht genehmigtem Urlaub – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Bei einer Selbstbeurlaubung des Arbeitnehmers kann eine Kündigung unwirksam sein. Allerdings nur dann, wenn der Urlaub zu Unrecht verweigert wurde.
Fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung
Das LAG Köln hat einen sehr interessanten Fall entschieden. Hintergrund war, dass ein Arbeitnehmer sich selbst beurlaubt hatte, nachdem ihm der Urlaub vom Arbeitgeber nicht gewährt wurde. Dies wiederum ließ sich der Arbeitgeber nicht gefallen und kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Im Ergebnis hielt das LAG Köln die Kündigung nicht für gerechtfertigt.
Urlaub zu Unrecht verweigert
Hintergrund war nämlich, dass der Urlaub durch den Arbeitgeber böswillig und diskriminierend verweigert wurde und keine besondere belastende Situation für den Arbeitgeber aufgrund des selbst genommenen Urlaubs des Arbeitnehmers entstand, so dass die Richter zwar eine Vertragsverletzung bejahten. Dies reichte jedoch nicht aus, um eine fristlose oder sonstige Kündigung zu begründen.
Einzelfallentscheidung
Ich meine, dass diese Entscheidung völlig zu Recht ergangen ist. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Gerade wenn – wie vorliegend – der Arbeitgeber den Urlaub nicht genehmigt hat, weil er den Arbeitnehmer schikanieren wollte, rechtfertigt dies nicht den Anspruch einer fristlosen Kündigung.